Soforthilfe des Bundes für kleine Unternehmen
Ab Montag, 30. März 2020, 8.00 Uhr können sächsische Unternehmen die #Soforthilfe des Bundes beantragen. Gilt für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind.
Diese Unternehmen erhalten zur Sicherstellung ihrer Liquidität eine #Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von
- bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
- bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).